Motorrad- und Rollerführerschein

Führerscheinklasse A

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Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Führen von Motorrädern und motorisierten Zweirädern. Es gibt Unterklassen innerhalb der Klasse A, die sich nach der Motorleistung und dem Hubraum des Fahrzeugs richten.

Beschreibung der Fahrzeugklassen:

Führerscheinklasse

A

Motorrad

Voraussetzungen für den Erwerb
  • Mindestalter von 24 Jahren für die unbegrenzte Klasse A oder 20 Jahren für die beschränkte Klasse A (beschränkt auf Motorräder bis 35 kW)
  • Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse A2 für mindestens zwei Jahre, wenn man die unbegrenzte Klasse A erwerben möchte
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung
  • Bestehen einer ärztlichen Untersuchung, um die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachzuweisen
  • Absolvierung einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden bei einer Fahrschule, je nachdem ob der Bewerber die Klasse A2 besitzt oder nicht
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
  • Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW, bei denen das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Mit der Führerscheinklasse A darf man also Motorräder und bestimmte andere Fahrzeuge mit einer höheren Motorleistung und Geschwindigkeit fahren. Die Führerscheinklasse A erlaubt im Vergleich zu anderen Führerscheinklassen das Fahren von leistungsstärkeren Fahrzeugen.

Führerscheinklasse

A1

Motorrad bis 125 ccm

Voraussetzungen für den Erwerb

Um einen Führerschein der Klasse A1 zu erwerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter von 16 Jahren.
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt wird.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung speziell für die Klasse A1.
  • Absolvierung einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden bei einer Fahrschule, je nach Bedarf.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Mit der Klasse A1 darf man Leichtkrafträder, auch bekannt als „125er“, fahren. Dies umfasst Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Leistung von bis zu 11 kW, solange das Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg nicht überschritten wird. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Voraussetzungen je nach persönlicher Situation und eventuellen medizinischen Einschränkungen variieren können.

Führerscheinklasse

A2

Motorrad bis 35 kW

 
Voraussetzungen für den Erwerb

Um einen Führerschein der Klasse A2 zu erwerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter von 18 Jahren.
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung speziell für die Klasse A2.
  • Absolvierung einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden bei einer Fahrschule, je nach Bedarf.
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Mit der Klasse A2 darf man Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW fahren. Das Leistungsgewicht darf allerdings nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Zusätzlich gibt es eine Mindesthubraumgrenze von 395 cm³. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Voraussetzungen je nach persönlicher Situation und eventuellen medizinischen Einschränkungen variieren können.

Führerscheinklasse

AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h

Voraussetzungen für den Erwerb

Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter von 15 Jahren.
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt wird.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung speziell für die Klasse AM.

 

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Die Klasse AM berechtigt dazu, verschiedene Fahrzeuge mit geringerer Leistung zu fahren. Dazu gehören:

  • Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Diese Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:
    • Krafträder

    • zweirädrige Krafträder

    • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)

    • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)

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